Fahreignung

In der Regel ist davon auszugehen, dass der Besitzer eines Führerscheins auch Fahreignung besitzt, also zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist. Wenn jemand allerdings wiederholt oder auch einmalig (zum Beispiel durch eine Alkoholfahrt) Fehler im Straßenverkehr begeht, wird die Behörde an seiner Fahreignung zweifeln.

Unter bestimmten Umständen können Sie dann gezwungen werden, sich wegen Ihrer Fahreignung begutachten zu lassen (MPU). Eigentlich kann man von "gezwungen werden" nicht sprechen: Niemand kann Ihnen eine MPU aufzwingen. Allerdings müssen Sie als "MPU-Verweigerer" dann eben ohne Führerschein leben.

Es ist besser, sich der MPU zu stellen, um die eigene Fahreignung zu beweisen. Das ist der Weg zurück zum Führerschein. Über ein positives Gutachten bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung stellt man die persönliche Fahreignung gegenüber der zweifelnden Führerscheinstelle gleichsam wieder her.

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