Sperrfrist

Als Sperrfrist wird bei einem Führerscheinentzug die Zeitspanne bezeichnet, für welche man den Führerschein abgeben muss. Die Sperrfrist wird bei einem Verkehrsverstoß, der einer Straftat gleichkommt, vom Gericht festgesetzt.

Viele Betroffene denken nun, dass Sie automatisch nach dieser Sperrfrist die Fahrerlaubnis wieder bekommen. Doch in der Regel ist dies nicht der Fall: Die Führerscheinbehörde ordnet an, dass eine MPU zu machen ist. Denn es liegen aus Sicht der Führerscheinstelle Eignungsbedenken gegen Sie vor, die Sie über ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) ausräumen können und müssen, um nach Ihrer Sperrfrist wieder an Ihren Führerschein "ranzukommen".

Die Sperrfrist stellt also eine richterliche Strafe dar (für bestimmte Zeit nicht fahren zu dürfen). Ob Sie dagegen nach Ablauf der Sperrfrist geeignet sind, wieder zu fahren, steht auf einem anderen Blatt: Hier sagt die Behörde, dass sie das zunächst einmal feststellen lassen möchte. Eine MPU wird nötig.

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