Wiedererteilung

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgt nach einem Verkehrsverstoß oft nur über das Bewältigen der MPU. Bei Alkohol am Steuer mit einem Promillewert von über 1,6 fordert die Behörde, dass der Betreffende über ein positives MPU-Gutachten nachweist, dass er aus seiner Vergangenheit gelernt und sich verändert hat.

Ebenso bei Drogendelikten: Die Wiedererteilung des Führerscheins wird davon abhängig gemacht, ob die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich bewältigt wurde.

Hat jemand wegen zu vielen Punkten in Flensburg (über 18 Punkte) und / oder wegen Verkehrsstraftaten den Führerschein verloren, führt der Weg zurück zum Führerschein (Wiedererteilung) auch über eine MPU.

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