Beratungsprogramm Sperrzeitverkürzung

Sie mussten Ihren Führerschein aufgrund einer Alkoholfahrt mit über 1,6 Promille für eine bestimmte Zeit abgeben und haben Interesse, diese Zeit zu verkürzen?

Mit einer Teilnahme an unserem Beratungsprogramm Sperrzeitverkürzung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fahrerlaubnis schneller zurückzuerhalten.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen, unter welchen Bedingungen eine Teilnahme für Sie möglich ist und wie das Verfahren ablaufen wird.

Für allgemeine Fragen rund um das Thema MPU haben wir Erläuterungen in einem Glossar für Sie zusammengestellt.

Ihre Situation

Das Beratungsprogramm Sperrfristverkürzung wird von uns in der Regel für Personen angeboten, die einen Führerscheinentzug (keine Wiederholungsfälle) wegen Alkohol am Steuer aufweisen. Die Blutalkoholkonzentration (BAK) sollte nicht über 1,6 Promille liegen. Sie sollten Interesse und Bereitschaft zur Mitarbeit mitbringen.

Sie befinden sich in einer Situation, wo Sie den Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben mussten oder abgeben müssen. Je länger diese Sperrfrist andauert, umso größer sind in der Regel Ihre persönlichen Nachteile. Indem Sie durch Ihre Teilnahme am Beratungsprogramm Sperrfristverkürzung Ihre Einstellungs- und Verhaltensänderung nachweisen, erhalten Sie die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis schneller zurückzuerhalten.

Gesetzliche Grundlage

"Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben" (§ 69a, Abs. 7 StGB).

Als Betroffener schaffen Sie während der Sperrzeit neue Tatsachen: Durch das Beratungsprogramm Sperrfristverkürzung können Sie bei Gericht eine vorzeitige Aufhebung Ihrer Sperre in die Wege leiten, da Sie die "führerscheinlose Zeit" aktiv genutzt und an Ihrer Persönlichkeit und Eignung gearbeitet haben. Dies wird Ihnen durch unsere gutachterliche Stellungnahme bestätigt.

Programmablauf

Das Beratungsprogramm Sperrfristverkürzung umfasst 6 persönliche Einzelsitzungen. Die Termine können Sie individuell mit uns vereinbaren. Am Ende des erfolgreichen Beratungsprozesses erhalten Sie eine gutachterliche Stellungnahme zur Vorlage bei Gericht.

Beratungsinhalte

Inhalt unserer Beratungssitzungen ist die Analyse des Verkehrsdelikts und der damit zusammenhängenden persönlichen Gegebenheiten. Ferner geht es um die Entwicklung einer lösungsorientierten Verhaltensstrategie für die Zukunft.

Sie werden bereits nach der ersten Sitzung feststellen, dass Sie einen großen persönlichen Nutzen im Sinne Ihrer Persönlichkeitsentwicklung haben.

Was ist zu tun?

Sie sprechen mit Ihrem Rechtsanwalt über Ihre Möglichkeiten, durch das Beratungsprogramm Sperrfristverkürzung eine vorzeitige Aufhebung der Führerscheinsperre zu erreichen. Unter Umständen empfiehlt es sich, im Voraus eine Abklärung mit dem zuständigen Richter herbeizuführen, ob Chancen für eine Sperrfristverkürzung bestehen.

Beginnen Sie mit den Sitzungen bei uns frühzeitig, also möglichst am Anfang Ihrer "führerscheinlosen Zeit". Sie absolvieren die Beratungssitzungen und legen anschließend die gutachterliche Stellungnahme bei Gericht vor.